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Autor | Thema: Möchte die nächste Stromerhöhung verweigern |
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schizophrenie Ganz neu hier ID # 23 |
erstellt:
27. November 2006 18:59
zitat
pm
mail Hallo, wenn im nächsten Jahr sich meine Stromabrechnung Preis pro KW erhöht. Ich meine nicht die Mehrwertsteuer, möchte ich die Erhöhung nicht zahlen. Ich möchte im nächsten Jahr wie in den folgenden Jahren die Preiserhöhungen nicht mitmachen, solange (Der Name des Anbieters wurde entfernt, Bemerkungen hierzu siehe nachfolgend.) seine Karten nicht offen legt, warum sie den KW Preis erhöhen müssen. Bekomme ich Probleme mit einer Geldforderung mit anschließender Klage. Über einer Information würde ich mich freuen. Gruß schizophrenie |
Beiträge: 1 | Mitglied seit: November 2006 |
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Melegrian Administrator ID # 1 |
erstellt:
16. März 2007 12:41
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pm
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hp Kleine Anmerkung Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es sich bei Namen von Unternehmen um geschützte Markennamen handelt. Eine Eintragung ins Handelsregister oder beim Marken- und Patentamt reicht bereits aus, um einen Namen zu schützen. Geschütze Markennamen dürfen nicht in einem Zusammenhang genannt werden, in dem das Unternehmen negativ dargestellt wird, wenn dieses nicht eindeutig an Hand von schriftlichen Belegen oder anderen Zeugnissen nachweisbar ist. Wie sich der Anbieter nun verhalten hat und ob es im vorliegendem Einzelfall zu einer einvernehmlichen Regellung kam und die Karten offengelegt wurden, entzieht sich jedoch unseres Wissens. Rechtliches MfG Melegrian ----------------------- Sprichwort - Nicht wider die Natur handeln fördert der Dinge gedeihen. |
Beiträge: 23 | Mitglied seit: März 2005 |
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