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Autor | Thema: Beräumung nach Kündigung |
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bunny123 Ganz neu hier ID # 32 |
erstellt:
08. Juli 2008 14:54
zitat
pm
mail Hallo, da ich in eine andere Stadt gezogen bin, wollte ich meinen Kleingarten kündigen. Der Verpächter erwartet entweder einen Nachpächter oder aber, dass ich den Kleingarten beräume. Unter Beräumen versteht der Verpächter, dass alles dem Erdboden gleichgemacht wird. Es müssen sozusagen die Laube, die Bäume usw. entfernt werden (obwohl ich diese auch nur vom Vorpächter übernommen habe). Ist das rechtens? Wäre prima, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte...Danke! Bunny123 |
Beiträge: 1 | Mitglied seit: Juli 2008 |
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Niklos75 Ganz neu hier ID # 36 |
erstellt:
22. Dezember 2008 21:01
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pm
mail Was steht denn dazu im Pachtvertrag? Ansonsten müsste es doch genauso wie bei einem Mietvertrag sein. Da muss man ja auch alle verlegten Teppiche wieder rausreißen und die Küche wieder mitnehmen, wenn man auszieht. |
Beiträge: 1 | Mitglied seit: Dezember 2008 |
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Remalu Ganz neu hier ID # 55 |
erstellt:
14. Dezember 2010 16:33
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pm
mail Hi bunny123, bei Bäumen gibt es rechtliche Unterschiede zwischen Obstbäumen, Ziergehölzern und heimischen Laub- und Nadelbäumen. Laubbäume dürfen ab einem gewissen Stammumfang nicht ohne Genehmigung mehr gefällt werden! Laube ist ebenfalls nicht gleich Laube. Ab einer gewissen Größe wird eine Baugenehmigung gefordert und da hätte der Verpächter auch ein Mitspracherecht. Es kommt in jedem Fall auf darauf an, was im Pachtvertrag vereinbart wurde. ----------------------- Lebe dein Leben wie es kommt und genieße jede schöne Stund. |
Beiträge: 2 | Mitglied seit: Dezember 2010 |
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