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Völlig gleich ob ein altehrwürdiges Gebäude von Grund auf saniert
werden soll oder nur ein alter Schornstein seine Daseinsberechtigung verloren hat,
Abbruch- und Entkernungsarbeiten gehören vielfach zu den erforderlichen Bauleistungen.
Mehr noch, Abbruch- und Entkernungsarbeiten sind oftmals eine sehr wichtige Position bei
der Kalkulierung von Bauvorhaben. Die gründlichste Kalkulation vor der Ausführung eines
Bauvorhabens kann sich allerdings nach Baubeginn als zu niedrig erweisen, vor allem wenn
sich erst während einer Baumaßnahme herausstellt, dass eine Schadstoffbelastung bzw.
Kontaminierung von Bauwerksteilen oder des umgebenen Erdreich vorliegt.
Bei Abbrucharbeiten und bei jeder Form von Entkernungsarbeiten ist weiterhin der Statik
von Gebäuden besonders Rechnung zu tragen. Bevor ein Gebäude bis auf die Grundmauern
abgetragen werden kann, muss unbedingt sicher gestellt werden, dass benachbarte Gebäude
nicht durch diese Arbeiten in ihrer Standsicherheit gefährdet werden. Im kleineren Rahmen
könnte eine Decke oder ein Treppenhaus einstürzen, wenn ein unbedachter Heimwerker eine
tragende Innenwand entfernt, ohne die restlichen Bauwerksteile im ausreichendem Maß zu
stützen und zu sichern.
Abbrucharbeiten / Entkernungsarbeiten
Tipps für Heimwerker
Abbrucharbeiten sind oftmals unumgänglich, wenn Neues entstehen soll.
Ein Heimwerker kann viele Abbruch- und Entkernungsarbeiten in Eigenleistung ausführen,
wenn er dabei die erforderliche Umsicht walten lässt. Fehlt es einen unbedarften
Heimwerker hingegen an dieser erforderlichen Umsicht gelegentlich, so kann ein kaum
wiedergutzumachender Schaden entstehen. Nachfolgend einige beachtenswerte Punkte und
Wissenswertes über Abbruch- und Entkernungsarbeiten.
Trennen von Abbruchmaterialien: Bei Abbrucharbeiten in Eigenregie
spielen, abgesehen vom erforderlichen Zeitaufwand, die Kosten für die Entsorgung eine
große Rolle. Gut beraten ist der Heimwerker, der hier eine Trennung der anfallenden
Materialien vornimmt. So sind die Kosten für die Entsorgung von sauber getrennten
Mauerwerksabbruch recht gering, da dieses Abbruchmaterial recyclingfähig ist und von
darauf spezialisierten Unternehmen geschrettert wird. Nach der erfolgten Zerkleinerung
wird dieses Material zum Beispiel für den Unterbau von Pflasterflächen wieder verwendet.
Völlig anders sieht es hingegen beim Abbruch von Kaminen oder Schornsteinen aus.
Verrußte oder versottene Schamott- und Mauersteine sind als Sondermüll zu entsorgen, die
Kosten für die Entsorgung liegen weitaus höher als bei normalem Mauerwerksabbruch.
Erfolgt keine Trennung zwischen den Abbruchsteinen eines Schornsteins und anderen
Abbruchsteinen und Ziegeln, so bleibt dem Entsorgungsunternehmen nichts weiter übrig, als
die Gesamtmenge als Sondermüll zu entsorgen. Eine Kostenexplosion könnte die Folge sein.
Verallgemeinernd lässt sich feststellen, die Entsorgungskosten für unsortierte
Abbruchmaterialien übersteigen in der Regel immer die Entsorgungskosten von sortierten
Abbruchmaterialien. Nur bei Kleinstmengen kann es in Ausnahmefällen günstiger werden,
einige wenige unbelastete Steine oder geringe Mengen Bauschutt mit als unsortierten
Bauschutt entsorgen zu lassen.
Abbruch von tragenden Wänden: Tragende Wände sowie weitere tragende
Bauwerksteile, wie zum Beispiel Stützpfeiler oder Säulen, sollten auf keinem Fall ohne
vorausgehende Begutachtung durch einen Statiker oder Architekten abgebrochen werden. Die
auf eine tragende Wand ruhende Last ist für einen unerfahrenen Heimwerker kaum
abschätzbar. Diese Last des Bauwerkes muss während einer Baumaßnahme behelfsmäßig mit
geeigneten Stützen und nach den Abbrucharbeiten dauerhaft durch geeignete
Unterkonstruktionen abgefangen werden.
Asbest und asbesthaltige Materialien: Im Laufe des 20. Jahrhunderts
wurden in vielen Bauwerken asbesthaltige Materialien verbaut, Außenwände mit
Asbestzementplatten verkleidet und Dächer mit Wellabestplatten eingedeckt. Erst in
späteren Jahren reifte bei den Medizinern die Erkenntnis, dass das einatmen Asbestfasern
gesundheitsschädigende Wirkungen auslösen kann und das Risiko an Lungenkrebs zu
erkranken erhöht. Asbest kann in vielen einst verwendeten Baumaterialien enthalten sein,
außer in Platten aus Asbestzement unter anderem in Dämm- und Dichtstoffen.
Beim Abbruch bzw. Rückbau von asbestverseuchten Bauwerksteilen oder von Dacheindeckungen
und Wandverkleidungen aus Asbestzementplatten, ist aus den erwähnten gesundheitlichen
Gefahren ein Schutzanzug zu tragen und eine Atemschutzmaske (Schutzstufe der Maske
mindestens P2 bzw. FFP2) zu benutzen. Asbesthaltige Materialien werden beim Rückbau
auf der Baustelle in dafür geeignete Folien (Foliensäcke oder Big Bags) verpackt,
diese müssen im Vorfeld der Arbeiten von der zuständigen Deponie oder über den
einschlägigen Handel bezogen werden. Schutzanzug und Schutzmaske dürfen nur einen
Arbeitstag getragen werden und sind ebenfalls vorschriftsmäßig zu entsorgen.
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