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Abbrucharbeiten und Entkernung

- Wissenswertes über Abbruch- und Entkernungsarbeiten -

 
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Völlig gleich ob ein altehrwürdiges Gebäude von Grund auf saniert werden soll oder nur ein alter Schornstein seine Daseinsberechtigung verloren hat, Abbruch- und Entkernungsarbeiten gehören vielfach zu den erforderlichen Bauleistungen. Mehr noch, Abbruch- und Entkernungsarbeiten sind oftmals eine sehr wichtige Position bei der Kalkulierung von Bauvorhaben. Die gründlichste Kalkulation vor der Ausführung eines Bauvorhabens kann sich allerdings nach Baubeginn als zu niedrig erweisen, vor allem wenn sich erst während einer Baumaßnahme herausstellt, dass eine Schadstoffbelastung bzw. Kontaminierung von Bauwerksteilen oder des umgebenen Erdreich vorliegt.
Bei Abbrucharbeiten und bei jeder Form von Entkernungsarbeiten ist weiterhin der Statik von Gebäuden besonders Rechnung zu tragen. Bevor ein Gebäude bis auf die Grundmauern abgetragen werden kann, muss unbedingt sicher gestellt werden, dass benachbarte Gebäude nicht durch diese Arbeiten in ihrer Standsicherheit gefährdet werden. Im kleineren Rahmen könnte eine Decke oder ein Treppenhaus einstürzen, wenn ein unbedachter Heimwerker eine tragende Innenwand entfernt, ohne die restlichen Bauwerksteile im ausreichendem Maß zu stützen und zu sichern.

 
Abbrucharbeiten / Entkernungsarbeiten
Tipps für Heimwerker

Abbrucharbeiten sind oftmals unumgänglich, wenn Neues entstehen soll. Ein Heimwerker kann viele Abbruch- und Entkernungsarbeiten in Eigenleistung ausführen, wenn er dabei die erforderliche Umsicht walten lässt. Fehlt es einen unbedarften Heimwerker hingegen an dieser erforderlichen Umsicht gelegentlich, so kann ein kaum wiedergutzumachender Schaden entstehen. Nachfolgend einige beachtenswerte Punkte und Wissenswertes über Abbruch- und Entkernungsarbeiten.


Trennen von Abbruchmaterialien: Bei Abbrucharbeiten in Eigenregie spielen, abgesehen vom erforderlichen Zeitaufwand, die Kosten für die Entsorgung eine große Rolle. Gut beraten ist der Heimwerker, der hier eine Trennung der anfallenden Materialien vornimmt. So sind die Kosten für die Entsorgung von sauber getrennten Mauerwerksabbruch recht gering, da dieses Abbruchmaterial recyclingfähig ist und von darauf spezialisierten Unternehmen geschrettert wird. Nach der erfolgten Zerkleinerung wird dieses Material zum Beispiel für den Unterbau von Pflasterflächen wieder verwendet.

Völlig anders sieht es hingegen beim Abbruch von Kaminen oder Schornsteinen aus. Verrußte oder versottene Schamott- und Mauersteine sind als Sondermüll zu entsorgen, die Kosten für die Entsorgung liegen weitaus höher als bei normalem Mauerwerksabbruch. Erfolgt keine Trennung zwischen den Abbruchsteinen eines Schornsteins und anderen Abbruchsteinen und Ziegeln, so bleibt dem Entsorgungsunternehmen nichts weiter übrig, als die Gesamtmenge als Sondermüll zu entsorgen. Eine Kostenexplosion könnte die Folge sein.

Verallgemeinernd lässt sich feststellen, die Entsorgungskosten für unsortierte Abbruchmaterialien übersteigen in der Regel immer die Entsorgungskosten von sortierten Abbruchmaterialien. Nur bei Kleinstmengen kann es in Ausnahmefällen günstiger werden, einige wenige unbelastete Steine oder geringe Mengen Bauschutt mit als unsortierten Bauschutt entsorgen zu lassen.


Abbruch von tragenden Wänden: Tragende Wände sowie weitere tragende Bauwerksteile, wie zum Beispiel Stützpfeiler oder Säulen, sollten auf keinem Fall ohne vorausgehende Begutachtung durch einen Statiker oder Architekten abgebrochen werden. Die auf eine tragende Wand ruhende Last ist für einen unerfahrenen Heimwerker kaum abschätzbar. Diese Last des Bauwerkes muss während einer Baumaßnahme behelfsmäßig mit geeigneten Stützen und nach den Abbrucharbeiten dauerhaft durch geeignete Unterkonstruktionen abgefangen werden.


Asbest und asbesthaltige Materialien: Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden in vielen Bauwerken asbesthaltige Materialien verbaut, Außenwände mit Asbestzementplatten verkleidet und Dächer mit Wellabestplatten eingedeckt. Erst in späteren Jahren reifte bei den Medizinern die Erkenntnis, dass das einatmen Asbestfasern gesundheitsschädigende Wirkungen auslösen kann und das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken erhöht. Asbest kann in vielen einst verwendeten Baumaterialien enthalten sein, außer in Platten aus Asbestzement unter anderem in Dämm- und Dichtstoffen.

Beim Abbruch bzw. Rückbau von asbestverseuchten Bauwerksteilen oder von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen aus Asbestzementplatten, ist aus den erwähnten gesundheitlichen Gefahren ein Schutzanzug zu tragen und eine Atemschutzmaske (Schutzstufe der Maske mindestens P2 bzw. FFP2) zu benutzen. Asbesthaltige Materialien werden beim Rückbau auf der Baustelle in dafür geeignete Folien (Foliensäcke oder Big Bags) verpackt, diese müssen im Vorfeld der Arbeiten von der zuständigen Deponie oder über den einschlägigen Handel bezogen werden. Schutzanzug und Schutzmaske dürfen nur einen Arbeitstag getragen werden und sind ebenfalls vorschriftsmäßig zu entsorgen.

 

 

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