Das Rechtswesen ist in den Bereichen Wohnen, Bauleistungen und
Eigenheim sehr umfangreich, wobei der Bogen sich vom Mietrecht, über Garantierecht bis
zum Vertragsrecht spannt und würde Bände füllen. Wenn wir hier dennoch eine Rubrik zum
Thema Recht eingefügt haben, so sei angemerkt, das wir hier in erster Linie nur auf
thematische Schwerpunkte von allgemeinen Interesse eingehen können. Auch erheben alle
nachfolgenden Beiträge keinen Anspruch auf Verbindlichkeit und sind in keinem Fall einer
verbindlichen juristischen Rechtsauskunft gleichwertig.
Von persönlichen Anfragen bitten wir Sie aus besagtem Grund Abstand zu nehmen, dafür
steht Ihnen jedoch das Forum offen. Im Forum können Sie sich mit anderen Usern
austauschen und sicherlich befindet sich auch der eine oder andere unter den
Forumsgästen, der hilfreiche Hinweise auf Ihr Anliegen geben kann.
Energieausweis - Einsparverordnung - EnEV
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist in
Kraft getreten und verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum
04.01.2006 einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Vermieter sind zukünftig
verpflichtet, beim Abschluss von neuen Mietverträgen einen Energieausweis vorzulegen.
Ebenfalls wird der Energiepass Bestandteil von Kaufverträgen im Immobilienbereich.
Kostenvoranschläge und
Werkverträge
Wohl ein jeder Verbraucher hat es im Leben mehrfach mit
Handwerkerrechnungen oder Rechnungen von handwerksähnlichen Dienstleistern zu. Oft
führen diese Handwerkerrechnungen dann zu Unstimmigkeiten und Ärgernissen. Gründe
hierfür gibt es viele. So wird bei mündlichen Absprachen vom Handwerker oft nur der
Netto-Betrag erwähnt, der Kunde muss jedoch letztendlich den Brutto-Betrag begleichen.
Gelegentlich kommen zusätzliche Positionen hinzu, die bei Kostenvoranschlägen noch nicht
berücksichtig wurden und verteuern den Endpreis in beachtlicher Höhe.
Doch auch zahlungsunwillige Kunden machen einigen Handwerkern das Leben schwer, schlecht
für ihn, wenn dann keine schriftliche Auftragsbestätigung in Form eines Werkvertrages
vorliegt.
Rechtsvorschriften
Baumfällung
Sämtliche Laub- Nadelbäume ab einem Stammdurchmesser von 10 cm, mit
Ausnahme von Obstbäumen in Kleingartenanlagen, unterliegen den Baumschutzsatzungen der
jeweiligen Gemeinden und Kreisverwaltungen. Doch auch die einschlägigen
Naturschutzbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes sind zu beachten. Mehr hierzu und zum
Thema Baumfällung und Wurzelrodung auf der folgenden Seite.
Bauherren und ihre Rechte
Das Thema Pfuscharbeit auf deutschen Baustellen ist oft ein Thema, dass
viele Bauherren vor der Auftragsvergabe zu wenig berücksichtigen. Doch bereits so manchen
zukünftigen Eigenheimbesitzer führte es geradewegs in den finanziellen Ruin. Wie Sie
sich weitgehend davor schützen können und wie Sie im Fall der Fälle vor Gericht bessere
Karten haben, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengestellt.
Grenzabstände von Hecken
und Bäume
Oftmals werden bei der Neuanpflanzung von Gehölzen, gleich ob es sich
hierbei um Bäume, Sträucher oder Hecken handelt, die einzuhaltenden Mindestabstände zum
nachbarlichen Grundstück nicht beachtet. Teils aus Unkenntnis, teils aus
Nichtberücksichtigung der späteren Wuchshöhe, ist so oftmals ein Nachbarschaftsstreit
vorprogrammiert. Als Richtlinie gilt hier das Nachbarschaftsgesetz und hilft
Streitigkeiten am Gartenzaun vermeiden.
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