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Energiepass - Energieausweis

- Energieeinsparverordnung EnEV -

 
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Energieeinsparverordnung

  
Einführung von Energiepass / Energieausweis

Im Rahmen der von der europäischen Union verabschiedeten Richtlinie über energiesparenden Wärmeschutz und Anlagetechnik bei Gebäuden, bekannt unter dem Begriff Energieeinsparverordnung EnEV, sind alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet zum 04.01.2006 einen Energiepass bzw. einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Ausstellung soll dabei in Form von Energiezertifikaten erfolgen, die vergleichbar mit einem Typenschein (wie bei anderen Erwerbsgegenständen, zum Bespiel KFZ oder elektrische Geräte üblich) sind.

Dieser Energiepass muss für jedes neu gebaute Haus ausgestellt werden, doch auch bei Vermietung und Verkauf bestehender Bausubstanz. Im Energieausweis sollen Informationen über den Zustand eines Gebäudes enthalten sein, wie die Energiekennzahl, die Wärmeverluste durch die einzelnen Bauteile, insbesondere die Gebäudehaut (Außenwandisolierung) und weitere Einzelheiten. So zum Beispiel in bezug auf Gebäudebelüftung oder alternative Energienutzung durch Sonnenkollektoren.

 
Hintergrund der Energieeinsparverordnung

Nicht nur in den privaten Haushalten stellen die Heizkosten einen großen Anteil an den Betriebskosten dar. Allgemein wird davon ausgegangen, das in Deutschland und ebenso anderen europäischen Ländern, für die Heizung und Warmwasserbereitung etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs eines Landes aufgewendet wird.

Weiterhin, niemand würde heute noch einen Neuwagen käuflich erwerben, wüsste er nicht wesentliche Einzelheiten in bezug auf Verbrauch und Leistung. Auch beim Erwerb von Haushaltsgeräten, wie beispielweise eines Staubsaugers, wird der Kunde vor dem Kauf über den Energiebedrf des Gerätes informiert, bzw. könnte sich zumindest mit Blick in die Beschreibung und den technischen Angaben darüber informieren.

Im Unterschied erfuhren Mieter oder Käufer von Wohnungen oder Häusern bisher im Vorfeld eher nur recht wenig über deren Energiebedarf. Ab 2006 muss nun ein Energieausweis in Form eines Energiezertifikates bei allen Kaufverträgen, sowie Mietverträgen diesen Verträgen beigelegt werden. Der Energiepass bzw. ein Energieausweis soll zukünftig den Verbraucher bereits vor Vertragsabschluss objektiv informieren und es ermöglichen, den Energiebedarf von Häusern problemlos und bundesweit zu vergleichen. Diese neue EU Richtlinie trifft vor allen für neue Bauvorhaben zu. Doch auch für bestehende Wohnimmobilien wird ab 2006 der Energiepass gefordert, wenn der Eigentümer wechselt oder beim Abschluss neuer Mietverträge.

Weiterhin soll zukünftig bei Immobilienanzeigen und Mietwohnungsangeboten so selbstverständlich mit Energieklassen geworben werden, wie es bei Haushaltsgeräten und Autos schon seit vielen Jahren üblich ist.
 

Energiekennzahl und Ausstellung

Stetig steigende Energiekosten belasten Mieter wie Käufer von Wohnimmobilien. Wie groß diese Belastung zukünftig werden könnte, darüber gibt im Energieausweis eine Energiekennzahl Auskunft.

Die Energiekennzahl bildet sich aus dem Verhältnis von der jährlich zur Raumheizung benötigten Wärmemenge in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche. Je niedriger diese Energiekennzahl nun ausfällt, bzw. berechnet wurde, um so energiesparender ist ein Gebäude. So  sinken beispielsweise durch gute Isolierung mit der Energiekennzahl die jährlichen Heizkosten, und die Umwelt wird letztendlich auch entlastet. Nachfolgend einige Anhaltswerte.

Passivhaus: unter 15 kWh/m²
Niedrigenergiehaus: unter 50 kWh/m²
Energiesparhaus: unter 65 kWh/m²

Die Ausstellung des Energieausweises soll auf Länderebene geregelt werden. So gibt es EnEV-Nachweisberechtigte nach Landesrecht. Die Länder können wiederum Regelungen treffen, die spezielle Berufsgruppen zur Ausstellung eines Energiepasses befähigen.

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