Einführung von Energiepass /
Energieausweis Im Rahmen der von der europäischen Union
verabschiedeten Richtlinie über energiesparenden Wärmeschutz und Anlagetechnik bei
Gebäuden, bekannt unter dem Begriff Energieeinsparverordnung EnEV, sind alle
Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet zum 04.01.2006 einen Energiepass bzw. einen
Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Ausstellung soll dabei in Form von
Energiezertifikaten erfolgen, die vergleichbar mit einem Typenschein (wie bei anderen
Erwerbsgegenständen, zum Bespiel KFZ oder elektrische Geräte üblich) sind.
Dieser Energiepass muss für jedes neu gebaute Haus ausgestellt werden,
doch auch bei Vermietung und Verkauf bestehender Bausubstanz. Im Energieausweis sollen
Informationen über den Zustand eines Gebäudes enthalten sein, wie die Energiekennzahl,
die Wärmeverluste durch die einzelnen Bauteile, insbesondere die Gebäudehaut
(Außenwandisolierung) und weitere Einzelheiten. So zum Beispiel in bezug auf
Gebäudebelüftung oder alternative Energienutzung durch Sonnenkollektoren.
Hintergrund der Energieeinsparverordnung
Nicht nur in den privaten Haushalten stellen die Heizkosten einen
großen Anteil an den Betriebskosten dar. Allgemein wird davon ausgegangen, das in
Deutschland und ebenso anderen europäischen Ländern, für die Heizung und
Warmwasserbereitung etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs eines Landes
aufgewendet wird.
Weiterhin, niemand würde heute noch einen Neuwagen käuflich erwerben,
wüsste er nicht wesentliche Einzelheiten in bezug auf Verbrauch und Leistung. Auch beim
Erwerb von Haushaltsgeräten, wie beispielweise eines Staubsaugers, wird der Kunde vor dem
Kauf über den Energiebedrf des Gerätes informiert, bzw. könnte sich zumindest mit Blick
in die Beschreibung und den technischen Angaben darüber informieren.
Im Unterschied erfuhren Mieter oder Käufer von Wohnungen oder Häusern
bisher im Vorfeld eher nur recht wenig über deren Energiebedarf. Ab 2006 muss nun ein
Energieausweis in Form eines Energiezertifikates bei allen Kaufverträgen, sowie
Mietverträgen diesen Verträgen beigelegt werden. Der Energiepass bzw. ein Energieausweis
soll zukünftig den Verbraucher bereits vor Vertragsabschluss objektiv informieren und es
ermöglichen, den Energiebedarf von Häusern problemlos und bundesweit zu vergleichen.
Diese neue EU Richtlinie trifft vor allen für neue Bauvorhaben zu. Doch auch für
bestehende Wohnimmobilien wird ab 2006 der Energiepass gefordert, wenn der Eigentümer
wechselt oder beim Abschluss neuer Mietverträge.
Weiterhin soll zukünftig bei Immobilienanzeigen und
Mietwohnungsangeboten so selbstverständlich mit Energieklassen geworben werden, wie es
bei Haushaltsgeräten und Autos schon seit vielen Jahren üblich ist.
Energiekennzahl und
Ausstellung
Stetig steigende Energiekosten belasten Mieter wie Käufer von
Wohnimmobilien. Wie groß diese Belastung zukünftig werden könnte, darüber gibt im
Energieausweis eine Energiekennzahl Auskunft.
Die Energiekennzahl bildet sich aus dem Verhältnis von der jährlich
zur Raumheizung benötigten Wärmemenge in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche.
Je niedriger diese Energiekennzahl nun ausfällt, bzw. berechnet wurde, um so
energiesparender ist ein Gebäude. So sinken beispielsweise durch gute Isolierung
mit der Energiekennzahl die jährlichen Heizkosten, und die Umwelt wird letztendlich auch
entlastet. Nachfolgend einige Anhaltswerte.
Passivhaus: unter 15 kWh/m²
Niedrigenergiehaus: unter 50 kWh/m²
Energiesparhaus: unter 65 kWh/m²
Die Ausstellung des Energieausweises soll auf Länderebene geregelt
werden. So gibt es EnEV-Nachweisberechtigte nach Landesrecht. Die Länder können wiederum
Regelungen treffen, die spezielle Berufsgruppen zur Ausstellung eines Energiepasses
befähigen.
verwandtes Thema - Studiumsrichtung / Ausbildungsziel:
Planungsingenieur/in
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