"Worauf warten Sie, überlegen Sie nicht lange, verwirklichen Sie
doch ganz einfach und schnell Ihren Traum vom eigenen Heim." Mit ähnlichen Losungen
buhlen Baufirmen, Immobilienmakler und Kreditinstitute um die Gunst von potentiellen
Kunden. Doch für den einen oder anderen zukünftigen Bauherren und Eigenheimbesitzer
entwickelte sich der Traum von den eigenen vier Wänden zu einem nicht enden wollenden
Alptraum, aus dem es kein Erwachen mehr gibt. Alles was am Ende noch vom Träumen übrig
bleibt, es ist oftmals nicht viel mehr als eine Investruine und ein finanzielles Debakel.
Pfuscharbeit auf deutschen Baustellen ist ein Thema, dass zukünftige
Bauherren und spätere stolze Eigenheimbesitzer auf keinen aus ihren Überlegungen
ausklammern sollten. Durch Pfuscharbeit auf deutschen Baustellen entsteht ein jährlicher
Mehraufwandsschaden von über 3 Milliarden Euro. Oftmals bleibt den Eigenheimerbauer am
Ende nichts mehr vom Besitz, da die private Insolvenz den unvermeidbaren Abschluss seiner
einstigen Träume bedeutet.
Guter Rat kann da ab und zu für den einen oder anderen Bauherren und
späteren Eigenheimbesitzer sprichwörtlich teuer werden, meist dann, wenn man sich diesen
zu spät einholt und bereits in gerichtlichen Auseinandersetzungen verstrickt ist. Holt
man sich diesen jedoch rechtzeitig ein, so kann er viele Ärgernisse ersparen und ist
zudem oftmals noch völlig kostenlos.
Den eindringlichsten Rat, den zukünftige Bauherren von Anbeginn
beherzigen sollten, Qualität hat ihren Preis. Hände weg von nur dem Anschein nach sehr
günstigen Verträgen und Objekten. Ebenso, Hände weg von Verträgen mit Bauträgern und
Baufirmen, die ihre Leistungen weit unter den durchschnittlichen und marktüblichen
Preisen anbieten. Seriöse Qualitätsarbeit kann man hier kaum erwarten. Was jedoch nicht
bedeuten soll, dass es nicht auch eine Reihe osteuropäische Baufirmen gibt, die solide
Leistungen auf Grund anderer Kriterien, Bauherren günstiger anbieten können.
Als weiteren Rat kann man dem zukünftigen Eigenheimbesitzer und
Bauherren mit auf dem Weg geben, zu allen Phasen der Realisierung eines Bauvorhabens
unabhängige Sachverständige mit einzubeziehen. Der VPB - Verband Privater Bauherren ist
hier ein Ansprechpartner erster Wahl. In vielen Fällen und zu vielfältigen Problemen
können sich Bauherren jedoch auch guten Rat bei den für ihre Region zuständigen
Handwerkskammern und Regionalbüros der Verbraucherzentralen einholen. Eine Liste mit
einschlägigen weiterführenden Adressen finden Sie auf folgender Seite:
Wichtige Adressen und Rufnummern: Kammern und Verbände
Auf jeden Fall sollten Bauherren bereits vor Vertragsabschluss Sorgfalt
walten lassen und den Rat eines Experten einholen. Die Grundlage für Bauverträge bildet
in jedem Fall eine detaillierte Baubeschreibung. Diese ist für den Laien kaum
nachvollziehbar und selbst ein nicht spezialisierter Fachmann, erkennt nicht unbedingt auf
Anhieb, eventuell enthaltene Fallstricke. Was jedoch nicht in der Baubeschreibung
enthalten ist, diese Leistungen müssen die Baufirmen später auch nicht ausführen und
können auch nicht auf Nachbesserung oder Ausführung verklagt werden.
So könnte es möglich sein, dass ein Haus ohne Eingangstreppe erstellt wird oder die in
der Baubeschreibung angegebene Isolierung eigentlich für den Haustyp viel zu schwach
bemessen wurde. Schützen vor derartigen unseriösen Praktiken können sich Bauherren
eigentlich nur, in dem sie bereits die Baubeschreibung von einem unabhängig beratenden
Bauingenieur oder Architekten begutachten lassen.
Dennoch sollten Bauherren ihr Zepter nie leichtfertig aus der Hand
geben und alles einem Bauberater überlassen. Ein Bauberater, in Form eines Bauingenieurs
oder Architekten, haftet zwar für die Korrektheit und Objektivität seiner
Dienstleistungen, entbindet den Bauherren jedoch nicht von der Eigenverantwortung. Die
Verantwortung für sein Bauvorhaben liegt letztendlich in jeder Bauphase beim Bauherren
selbst. Dazu gehört den Baufortschritt zu kontrollieren und schriftlich wie fotografisch
zu protokollieren, sowie am besten täglich vor Ort zu sein. Dieses fotografische
Protokollieren könnte in gerichtlichen Streitfällen erhebliche Beweislast erhalten und
im Fall von Pfuscharbeit die Urteilsfindung erleichtern. Wichtig ist weiterhin, sich als
Häuslebauer und zukünftiger Eigenheimbesitzer nicht zu scheuen, beim Verdacht auf
Pfuscharbeit umgehend einen Gutachter zu bestellen.
Doch auch bei der Wahl eines Gutachters sollte Sorgfalt geboten sein.
Gutachter ist kein geschützter Begriff oder geschützte Berufbezeichnung. Gutachter kann
sich jeder nennen, wenn dieser der vermeintlichen Meinung ist, etwas begutachten zu
können. Aus besagtem Grund werden von den Gerichten nur vereidigte Gutachter
berücksichtigt. Sachverständige als Bauberater, wie Architekten und Bauingenieure
werden, werden zwar nicht vereidigt, doch in wie weit diese als Sachverständige anerkannt
sind und einen guten Ruf besitzen, dies lässt sich am besten bei den weiter oben
erwähnten Kammern und Verbänden in Erfahrung bringen.
Eine weitere Möglichkeit sich weitgehend vor Pfuscharbeit zu
schützen, Bauherren können sich von der ausführenden Firma Referenzobjekte benennen
lassen und so auch einiges darüber in Erfahrung bringen, wie seriös die ausführende
Firma bisher bei anderen Projekten gearbeitet hat. Handelt es sich bei den Eigentümern
dieser Referenzobjekte mehrheitlich um zufriedene Eigenheimbesitzer, so spricht dies in
der Regel für die Seriosität der Baufirma.
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