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Ob es sich um eine Baumfällung auf dem
heimischen Grundstück handelt oder im Garten alte Obstbäume weichen müssen, wer diese
Fällarbeiten in Eigenleistung ausführen möchte, hat vieles zu beachten. Zum einen
wären da die einschlägigen Rechtsvorschriften, festgehalten in der örtlichen
Baumschutzsatzung und die Beachtung der Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer.
Hinweise hierzu sind auf der ersten Seite unter dem Punkt Rechtsvorschriften festgehalten.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Thema Arbeitsschutz und
Sicherheit. Einige nützliche Tipps, wie eine Mindestanforderung an die entsprechende
Schutzbekleidung und Ausrüstung, finden Sie auf der vorausgehenden Seite unter dem
Stichpunkt Baumfällung. Neben den Mindestanforderungen an geeigneter Schutzbekleidung,
sowie dem in der Regel in der Betriebsanleitung von Kettensägen enthaltenen Hinweisen,
die unbedingt beachtet werden sollten, folgen auf dieser Seite noch einige Hinweise zu den
eigentlichen Fällarbeiten, die bei einer Baumfällung beachtet werden sollten.
Zu den wichtigsten Kriterien, die es zu beachten gilt,
zählt hier sicherlich der Standort und die Höhe des zu fällenden Baumes. Handelt es
sich lediglich um einen Obstbaum im heimischen Garten, der bei der beabsichtigten
Baumfällung frei fallend keinen Schaden anrichten kann, so ist dieser Punkt relativ
unbedeutend. Nicht so, wenn der Baum bei ungünstiger Fallrichtung Schäden an
Gebäudeteilen, eventuell vorhandenen Freileitungen oder Nachbargrundstücken verursachen
könnte. Hierbei handelt sich um eine Problemfällung, die man einer Fachfirma überlassen
sollte. Nur diese fachlich versierten Firmen verfügen über die notwendigen Erfahrungen,
um diese Fällarbeiten ohne nennenswertes Risiko ausführen zu können.
Wer sich dennoch zutraut, zum Beispiel durch den Einsatz
einer Hubarbeitsbühne, diese Fällarbeiten selbst durchzuführen, sollte nicht nur
absolut höhentauglich sein, sondern noch gewissenhafter bei der Ausführung von
Fällarbeiten vorgehen. Hierzu gehören zum Beispiel Absprachen mit dem zuständigen
Energieunternehmen als örtlicher Versorger, über die Freischaltung einer eventuell
vorhandenen Freileitung. Ebenso eine eventuelle zeitlich begrenzte Straßensperrung, wenn
der Baum in der nähe von öffentlichen Wegen oder Straßen steht.
So eine Hubbühne oder Arbeitsbühne kann man sich in der Regel bei Mietdiensten für
Baumaschinen, wie MVS oder HKL ausleihen. Bis zu einer mittleren Steighöhe lassen diese
sich ohne weiteres mit einem größeren PKW umsetzen. Oft reicht eine Hubarbeitsbühne
jedoch allein nicht aus, um einen größeren Baum Stückchenweise herunter zu schneiden,
bzw. herunter zu sägen. Dann hilft nur noch die abzusägenden Baumteile mit einem Kran zu
sichern. Spätestens hier ist jeder Selbermacher oder Heimwerker restlos überfordert.
Eine günstige Alternative soll nicht vergessen werden zu erwähnen, die Klettertechnik.
Der große Vorteil der Klettertechnik besteht zum einem darin, dass keinerlei Kosten für
Hubsteiger, Kran oder Arbeitsbühne anfallen und zum anderen, dass diese auch dort
angewendet werden kann, wo weder Kran noch Arbeitsbühne hingelangen, wie beispielsweise
in engen Innenhöfen oder unpassierbaren Grundstücken.
Vor Beginn der Baumfällung sollte als erstes begutachtet
werden, in welcher Richtung der Baum einen natürlichen Überhang und eine natürliche
Wuchsneigung besitzt. Diese Richtung entspricht dann in der Regel der Fallrichtung des
Baumes. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass sich im Fallbereich keine weiteren
Personen aufhalten, die durch den stürzenden Baum gefährdet werden könnten. Als
Fallbereich ist bei höheren Bäumen als Radius die doppelte Länge der geschätzten
Baumhöhe abzusichern. Im Bereich des zu fällenden Baumes sollte genügend
Bewegungsfreiheit geschaffen werden, um in Gefahrensituationen problemlos zurück weichen
zu können. Hierzu gehört, mögliche Stolperfallen, wie hinderlichen Bewuchs zu
entfernen.
Bei Bäumen über einem Stammdurchmesser von
18 bis 20 cm (gemessenen in Höhe des beabsichtigten Fällschnitts) sollte unbedingt ein
Fallkerb in Fallrichtung des Baumes etwas unterhalb des späteren Fällschnittes erstellt
werde. Dieser Fallkerb stabilisiert die Fallrichtung des Baumes. Der Öffnungswinkel des
Fallkerbs sollte mindestens 30° bis 45°, besser 40 bis 60° betragen.
Die Tiefe des Fallkerbs sollte mindestens 20 Prozent und höchstens Eindrittel des
Stammdurchmessers betragen. Bei einem angenommenen Stammdurchmesser von 30 cm in Höhe des
Fällschnitts, ergebe sich hieraus eine Fallkerbtiefe von 6 bis 10 cm. |
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Der eigentliche Fällschnitt wird dann etwas oberhalb von
der entgegengesetzten Seite des Stammes angesetzt. Der Höhenunterschied des Fällschnitts
zur Fallkerbsohle sollte hier mindestens 10 Prozent des Stammdurchmessers betragen. Als
Fallkerbsohle bezeichnet der Fachmann die untere waagerechte Fläche des Fallkerbs. Bei
einem Stammdurchmesser von 30 cm in Höhe des Fällschnitts, sollte der Fällschnitt
mindestens 3 cm über der Fällkerbsohle angesetzt werden.
Weiterhin ist bei der Baumfällung zu beachten, dass der
Fällschnitt nicht bis an den Fallkerb durchgesägt wird. Zwischen Fällschnitt und
Fallkerb sollte eine Bruchleiste von wiederum mindestens 10 Prozent des Stammdurchmessers
stehen bleiben. Diese stehen bleibende Bruchleiste wirkt beim fallenden Baum wie ein
Scharnier und stabilisiert dadurch weiterhin die Fallrichtung des Baumes. Sollte der Baum
noch nicht von allein fallen, lieber mit Keilen nachhelfen, statt die Bruchleiste mit der
Kettensäge zu durchtrennen.
Nur bei umsichtiger Arbeitsweise sind gefahrarme Fällarbeiten gewährleistet! |