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Hausmeister / Hausmeisterin

- Der Hauswart und sein Tätigkeitsfeld -

 
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Da der Hausmeister in Deutschland kein anerkannter Ausbildungsberuf ist, so wäre es unkorrekt vom typischen Berufsbild eines Hausmeisters oder einer Hausmeisterin zu sprechen. Doch auch wenn kein typisches Berufsbild formal existiert, so gibt es dennoch ein typisches Tätigkeitsfeld für den Hausmeister oder dem Hauswart. Dieses Tätigkeitsfeld möchten wir nachfolgend etwas näher umreißen. Weiterhin bleibt anzumerken, obwohl es sich bei der Tätigkeit des Hausmeisters um keinen Ausbildungsberuf handelt, so wurden doch im zurückliegendem Jahrzehnt viele Umschulungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen zum Hauswart von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Sicherlich gibt es dafür kein Facharbeiterzeugnis, jedoch ein Zertifikat vom Bildungsträger.

Hausmeister bei der Arbeit

Bildquelle: Hemera

Grob zusammengefasst, zu den Aufgaben eines Hauswarts gehört es, sich um alle Belange zu kümmern, die rund um ein Haus anfallen. Hausmeister werden nicht nur von Hauseigentümern oder Hausverwaltern eingestellt. Auch professionelle Hausmeisterdienste, ebenso Unternehmen mit Schwerpunkt Gebäudereinigung, beschäftigen Hausmeister und betreuen in der Regel eine ganze Reihe von größeren und kleineren Immobilien.

Vor allen Hausverwaltungen und Unternehmen mit mehreren Immobilien, übertragen oft die Aufgaben eines Hauswarts oder einen Teil dieser Aufgaben auf ein Dienstleistungsunternehmen. Als Beispiel gibt es Hausverwaltungen, die zwar einen Hausmeister beschäftigen, die anfallenden Reinigungsarbeiten von Gehwegen, einschließlich des Winterdienstes jedoch auf einen Dienstleister übertragen, wenn ein einzelner Hauswart damit überfordert wäre.

Wird wie im Beispiel angegeben, ein Teil der zu erbringenden Leistungen auf ein Dienstleistungsunternehmen übertragen, so ist der Hausmeister dennoch nicht teilnahmslos. An ihm liegt es oftmals, sich von diesen Unternehmen die Angebote einzuholen, die zur Entscheidung an die Hausverwaltung weiter zu leiten und nach der Vergabe die beauftragten Unternehmen auf korrekte Erfüllung der Leistung zu kontrollieren.

Zum Tätigkeitsfeld eines Hauswarts (Hausmeister / Hausmeisterin) gehört weiterhin:

  • Kontrolle und Überwachung von Lüftungs- und Heizungsanlagen
  • Reinhaltung von zum Objekt gehörenden Wegen und Grünflächen
  • Pflege von Grünflächen, wie zum Beispiel Mäharbeiten
  • Durchführung von Sommer- und Winterdienstarbeiten
  • Durchführung von Kleinreparaturen und Wartungsarbeiten
  • Kontrolle von handwerklichen Arbeiten und Handwerken bei Auftragsarbeiten
  • Ablesen von Zählerständen bei Mieterwechsel, inklusive Übergabeprotokolle

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, sollte ein Hausmeister sich auskennen in:

  • Handhabung von Werkzeugen und handwerklichen Maschinen
  • Haustechnische Anlagen, wie Elektroinstallation, Heizungs- und Lüftungsanlagen
  • Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen und Spielgeräten Rechtliche
  • Grundlagen einer Hausverwaltung

Eine weitere Voraussetzung für eine Tätigkeit als Hausmeister ist weiterhin, dass der Bewerber mindestens einen, wenn nicht zwei handwerkliche Berufe bereits erlernt hat, sowie eine größere Portion handwerkliches Geschick besitzt. Weiterhin sollte ein Hauswart bzw. ein Hausmeister gute Umgangsformen sein eigen nennen und in der Lage sein, gelegentlich und bei Bedarf ein schlichtendes Gespräch mit den Mietern zu führen.

 

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