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Da der Hausmeister in Deutschland kein anerkannter Ausbildungsberuf ist,
so wäre es unkorrekt vom typischen Berufsbild eines Hausmeisters oder einer Hausmeisterin
zu sprechen. Doch auch wenn kein typisches Berufsbild formal existiert, so gibt es dennoch
ein typisches Tätigkeitsfeld für den Hausmeister oder dem Hauswart. Dieses
Tätigkeitsfeld möchten wir nachfolgend etwas näher umreißen. Weiterhin bleibt
anzumerken, obwohl es sich bei der Tätigkeit des Hausmeisters um keinen Ausbildungsberuf
handelt, so wurden doch im zurückliegendem Jahrzehnt viele Umschulungsmaßnahmen bzw.
Weiterbildungsmaßnahmen zum Hauswart von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Sicherlich gibt es dafür kein Facharbeiterzeugnis, jedoch ein Zertifikat vom
Bildungsträger.
Bildquelle: Hemera |
Grob
zusammengefasst, zu den Aufgaben eines Hauswarts gehört es, sich um alle Belange zu
kümmern, die rund um ein Haus anfallen. Hausmeister werden nicht nur von Hauseigentümern
oder Hausverwaltern eingestellt. Auch professionelle Hausmeisterdienste, ebenso
Unternehmen mit Schwerpunkt Gebäudereinigung, beschäftigen Hausmeister und betreuen in
der Regel eine ganze Reihe von größeren und kleineren Immobilien.
Vor allen Hausverwaltungen und Unternehmen mit mehreren Immobilien,
übertragen oft die Aufgaben eines Hauswarts oder einen Teil dieser Aufgaben auf ein
Dienstleistungsunternehmen. Als Beispiel gibt es Hausverwaltungen, die zwar einen
Hausmeister beschäftigen, die anfallenden Reinigungsarbeiten von Gehwegen,
einschließlich des Winterdienstes jedoch auf einen Dienstleister übertragen, wenn ein
einzelner Hauswart damit überfordert wäre. |
Wird wie im Beispiel angegeben, ein Teil der zu erbringenden Leistungen
auf ein Dienstleistungsunternehmen übertragen, so ist der Hausmeister dennoch nicht
teilnahmslos. An ihm liegt es oftmals, sich von diesen Unternehmen die Angebote
einzuholen, die zur Entscheidung an die Hausverwaltung weiter zu leiten und nach der
Vergabe die beauftragten Unternehmen auf korrekte Erfüllung der Leistung zu
kontrollieren.
Zum Tätigkeitsfeld eines Hauswarts (Hausmeister / Hausmeisterin) gehört
weiterhin:
- Kontrolle und Überwachung von Lüftungs- und Heizungsanlagen
- Reinhaltung von zum Objekt gehörenden Wegen und Grünflächen
- Pflege von Grünflächen, wie zum Beispiel Mäharbeiten
- Durchführung von Sommer- und Winterdienstarbeiten
- Durchführung von Kleinreparaturen und Wartungsarbeiten
- Kontrolle von handwerklichen Arbeiten und Handwerken bei Auftragsarbeiten
- Ablesen von Zählerständen bei Mieterwechsel, inklusive Übergabeprotokolle
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, sollte ein Hausmeister sich auskennen in:
- Handhabung von Werkzeugen und handwerklichen Maschinen
- Haustechnische Anlagen, wie Elektroinstallation, Heizungs- und Lüftungsanlagen
- Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen und Spielgeräten Rechtliche
- Grundlagen einer Hausverwaltung
Eine weitere Voraussetzung für eine Tätigkeit als Hausmeister ist
weiterhin, dass der Bewerber mindestens einen, wenn nicht zwei handwerkliche Berufe
bereits erlernt hat, sowie eine größere Portion handwerkliches Geschick besitzt.
Weiterhin sollte ein Hauswart bzw. ein Hausmeister gute Umgangsformen sein eigen nennen
und in der Lage sein, gelegentlich und bei Bedarf ein schlichtendes Gespräch mit den
Mietern zu führen.
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